FAQ

Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:


  • Wer bestimmt den Ablesetermin?

Der Ablesetermin ist abhängig vom Abrechnungszeitpunkt, welcher vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung vorgegeben wird. Daraus ergibt sich der Ablesezeitraum. Der Ableser wird den ersten Sammeltermin innerhalb dieses Ablesezeitraums terminieren. Der zweite Sammeltermin erfolgt meist innerhalb von 21 Tagen nach dem Ersttermin.


  • Kann ich mit dem Ableser den Termin absprechen?

Nein.


Der erste und zweite Sammeltermin wird aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen im Rahmen einer effizienten Tourenplanung vom Ableser terminiert.


  • Muss man sich abmelden, wenn man den auf dem Plakataushang genannten Sammeltermin nicht einhalten kann?

Nein.


Der Ableser wird Ihnen per Direkteinwurf oder auf dem Postweg den zweiten Sammeltermin mitteilen.


  • Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich bei keinem dieser beiden Sammeltermine anwesend sein kann?

Sie können den Schlüssel bei einer Person ihres Vertrauens hinterlegen, damit diese den Ableser zur angegeben Zeit durch Ihre Wohnung begleitet oder Sie nutzen die Möglichkeit eines Individualtermines. Setzen Sie sich hierzu bitte direkt mit dem Ableser in Verbindung und vereinbaren Sie mit ihm einen Individualtermin. Der Individualtermin ist kostenpflichtig. Sollten Sie Probleme haben den Ableser zu kontaktieren, so nutzen sie bitte unser Kontaktformular Individualtermin. Wir sorgen dafür das sich der Ableser in den nächsten Tagen mit ihnen in Verbindung setzt.


  • Der Ableser hat sich in unserem Haus von 15.00 - 17.00 Uhr angemeldet. Reicht es wenn ich um 16.45 Uhr nach Hause komme?

Der Ableser terminiert die Zeit immer so, dass, wenn alle Nutzer anwesend sind, er genau die angegebene Zeit für die Durchführung der Ablesung benötigt. Bei Zutrittsresten können die Arbeiten auch früher beendet werden. Um sicher zu sein, dass Sie der Ableser in ihrer Wohnung antrifft, sollten Sie in jedem Fall von Beginn der angegebenen Zeit an in Ihrer Wohnung sein.


  • Ich wohne in der obersten Etage, kann ich vom Ableser verlangen das er bei mir anfängt?

Auf den Anmeldeplakaten wird die Reihenfolge von unten nach oben angegeben. Um Ärger mit den Bewohnern aus den unteren Etagen zu vermeiden tut der Ableser gut daran, diese Reihenfolge strikt einzuhalten. Aber keine Regel ohne Ausnahme, reden Sie mit dem Ableser, wenn er es zeitlich einrichten kann sollte er diesen Wunsch nicht abschlagen können.


  • Ich will die Werte gemeinsam mit dem Ableser ablesen, kann ich das?

Wir raten Ihnen die Werte vor dem Besuch des Ablesers zu erfassen und auf einem Zettel mit der Raumbezeichnung aufzuschreiben. Bitten Sie den Ableser gleich zu Beginn der Ablesung, dass er Ihnen die Werte laut ansagt. So können Sie während der Ablesung die Werte vergleichen und der Ableser ist nicht aufgehalten. Beachten Sie aber bitte, dass der Ableser bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip, z.B. Modell Optronic, durch seine hohe Routine die Werte wesentlich genauer erfassen kann. Bei Differenzen melden Sie sich bitte sofort beim Ableser und lassen Sie sich den Wert direkt am Gerät zeigen.


  • Kann ich vom Ableser verlangen, dass er seine Schuhe auszieht?

Nein.


Aus arbeits-, sicherheits- und hygienetechnischen Gründen kann der Ableser dies verweigern. Sie können jedoch Plastiküberschuhe (erhältlich in Drogeriemärkten) zur Verfügung stellen und den Ableser bitten, diese überzuziehen. Er wird diesem Wunsch sicher gerne nachkommen. Bei der Benutzung von Leitern (Austausch von Rauchwarnmeldern) ist jedoch von Berufsgenossenschaften und Versicherungsträgern grundsätzlich festes Schuhwerk mit Gummisohlen vorgeschrieben, hier dürfen keine Plastiküberschuhe aufgrund Unfallgefahr verwendet werden!


  • Warum bekomme ich schon seit Jahren keine Quittung mehr, ist das eigentlich zulässig?

Ja.


Alle zeitgemäßen Erfassungsgeräte verfügen über eine Anzeige des Vorjahresverbrauchs und damit über eine papierlose Dokumentation. Die abgelesenen Werte werden mindestens zwölf Monate im Gerät gespeichert und angezeigt. Bei älteren Heizkostenverteilern und analogen Wasserzählern empfehlen wir die Werte vor der Ablesung aufzuschreiben und diese mit den Werten des Ablesers zu vergleichen. Eine Bedienungsanleitung der Heizkostenverteiler finden Sie hier.

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