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Häufig gestellte Fragen

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Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.


 01 Wer bestimmt den Ablesetermin? Der Ablesetermin ist abhängig vom Abrechnungszeitpunkt, welcher vom Eigentümer/Hausverwaltung vorgegeben wird. In den meisten Fällen ist dies der 31. Dezember. Daraus ergibt sich der Ablesezeitraum. Der Ableser ist verpflichtet den ersten Sammeltermin innerhalb diesem Ablesezeitraum zu terminieren. Der 2. Sammeltermin muss innerhalb von 21 Tagen erfolgen.
 02 Kann ich mit dem Ableser den Termin absprechen?

Nein.

Der erste und zweite Sammeltermin wird aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen vom Ableser terminiert.

 03 Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich bei keinem dieser beiden Sammeltermine anwesend sein kann?
  1. Sie können den Schlüssel bei einer Person ihres Vertrauens hinterlegen, damit diese den Ableser zur angegeben Zeit durch Ihre Wohnung begleitet. 
  2. Sie nutzen die Möglichkeit eines Individualtermines. Setzen Sie sich hierzu bitte direkt mit dem Ableser in Verbindung und vereinbaren Sie mit ihm einen Individualtermin. Der Individualtermin ist kostenpflichtig. Sollten Sie Probleme haben den Messdienst zu kontaktieren, so nutzen sie bitte unser Kontaktformular Individualtermin. Wir sorgen dafür das sich der Messdienst in den nächsten Tagen mit ihnen in Verbindung setzt.
 04 Der Ableser hat sich in unserem Haus von  8.00 Uhr - 10.00 Uhr angemeldet. Reicht es wenn ich um 9.45 Uhr nach Hause komme. Der Ableser terminiert die Zeit immer so, dass wenn alle Nutzer anwesend sind, er genau die angegebene Zeit für die Durchführung der Ablesung benötigt. Bei Zutrittsresten kann der Ableser auch früher fertig werden. Um sicher zu sein, dass Sie der Ableser in ihrer Wohnung antrifft, sollten Sie in jedem Fall von Beginn der angegebenen Zeit an in Ihrer Wohnung sein. Bedenken Sie bitte, dass es für Sie wesentlich angenehmer ist in Ihrer geheizten Wohnung zu warten als für den Ableser im zugigen Treppenhaus.
 05

Ich Wohne in der obersten Etage, kann ich vom Ableser verlangen das er bei mir anfängt.

Auf unseren Anmeldeplakaten wird die Reihenfolge von unten nach oben angegeben. Um Ärger mit den Nutzern aus den unteren Etagen zu vermeiden tut der Ableser gut daran diese Reihenfolge strickt einzuhalten. Aber keine Regel ohne Ausnahme, reden Sie mit dem Ableser, wenn er es zeitlich einrichten kann sollte er diesen Wunsch nicht abschlagen können.
 06 Ich will die Werte gemeinsam mit dem Messdienst ablesen, kann ich das? Wir raten ihnen die Werte vor dem Besuch des Ablesers zu erfassen und auf einem Zettel mit der Raumbezeichnung aufzuschreiben. Bitten sie den Messdienst gleich zu Beginn der Ablesung, das er ihnen die Werte laut ansagt. So können sie wärend der Ablesung die Werte vergleichen und der Messdienst ist nicht aufgehalten. Beachten sie aber bitte das der Messdienst durch seine hohe Routine die Werte wesentlich genauer erfassen kann als Sie. Bei größeren Differenzen melden Sie sich bitte sofort beim Messdienst, und lassen sie sich den Wert am Gerät zeigen.
 06 Kann ich vom Ableser verlangen das er seine Schuhe auszieht? Nein, aus arbeits- sicherheits- und hygienetechnischen Gründen kann der Ableser dies verweigern. Unseren Ablesern werden für diese Fälle Plastiküberschuhe zur Verfügung gestellt. Unsere Mess- und Montagedienste sind angehalten diese Überschuhe stets mitzuführen und auf Wunsch überzuziehen.
 07 Warum bekomme ich schon seit Jahren keine Quittung mehr, ist das eigentlich zulässig? Ja. Alle zeitgemäße Erfassungsgeräte verfügen über eine Anzeige des Vorjahresverbrauchs und damit über eine papierlose Dokumentation. Die abgelesenen Werte werden
mindestens zwölf Monate im Gerät gespeichert und angezeigt. Bei älteren Heizkostenverteilern und analogen Wasserzählern empfehlen wir die Werte vor der Ablesung aufzuschreiben.
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